Zollverwaltungsgesetz

Das Zollverwaltungsgesetz überführt die Bestimmungen des Zollkodex der EU in nationales Recht und legt dieses für die Bereiche aus, welche nicht europaweit einheitlich geregelt sind. Das Zollverwaltungsgesetz wurde Ende 1992 verabschiedet und wird als ZollVG abgekürzt. Nationale Zollverwaltungsgesetze sind erforderlich, da der Zollkodex keine gemeinsame europäische Zollverwaltung vorsieht, sondern deren Regelung den einzelnen Staaten überlässt. Die Hauptaufgabe der nationalen Zollverwaltungsgesetze besteht darin, die Verwaltungsaufgaben der Zollbehörden der einzelnen Länder sowie die Anforderungen an Beamte festzulegen. Des Weiteren enthält das Zollverwaltungsgesetz Regeln bezüglich der Zollerhebung und Bußgeldbestimmungen. Das Zollverwaltungsgesetz wird durch die Zollverordnung ergänzt.

^