Zollverordnung

Die Zollverordnung ist ein Bestandteil des Zollrechtes und ergänzt den innerhalb der EU gültigen Zollkodex durch Verfahrensvorschriften. Die Verfahrensvorschriften der Zollverordnung dürfen dem europäischen Zollkodex nicht widersprechen, da sie in diesem Fall automatisch ungültig würden. Somit ergänzt die Zollverordnung den Zollkodex um in diesem nicht abschließend geregelte Punkte. Eine ehemalige Vorschrift der Zollverordnung, welche durch den Beitritt Polens zur EU hinfällig wurde, beschrieb die Pflichten von Schiffsführern bei der Einfahrt in den Zollbereich der EU auf dem Stettiner Haff. Zudem schreibt die deutsche Zollverordnung vor, dass entgegen einer international verbreiteten Gepflogenheit Schiffe nicht die Signalflagge für den Buchstaben Q als Ersatz für die Zollflagge verwenden dürfen.

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