Als Zollverfahren werden die unterschiedlichen zollrechtlichen Behandlungen von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr behandelt. Innerhalb der Europäischen Union einschließlich des EWR ist die Einfuhr und Ausfuhr von Waren ohne Zollverfahren möglich, da das Gemeinschaftsgebiet als gemeinsames Zollgebiet gilt. Bei den meisten Zollverfahren entsteht die Pflicht zur Verzollung erst zu dem Zeitpunkt, an welchem die Ware tatsächlich in den Warenverkehr überführt wird. Ein häufig zur Anwendung kommendes Zollverfahren ist die vorübergehende Verwendung. In diesem Fall werden keine Abgaben fällig; zur vorübergehenden Verwendung als Zollverfahren gehört auch die Einreise mit einem Fahrzeug, welches bei der Ausreise ausgeführt wird. Wenn Maschinen wie Baumaschinen vorübergehend eingeführt werden, wird trotz der vorübergehenden Verwendung eine Zollzahlung fällig, deren Höhe gegenüber der dauerhaften Einfuhr reduziert ist.