Im Rahmen einer Zollunion bilden zwei oder mehr Staaten ein gemeinsames Zollgebiet. Grundlage einer Zollunion ist der Aufbau einer Freihandelszone, so dass der Warenverkehr zwischen den beteiligten Staaten nicht mehr zollpflichtig ist. Des Weiteren vereinheitlichen die Teilnehmerstaaten einer Zollunion die Höhe und die Grundlagen für die Erhebung von Außenzöllen. Wesentliche europäische Zollunionen sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein sowie zwischen der EU und Andorra, San Marino, der Vatikanstadt, der Türkei und Monaco (Europäische Zollunion). Mit Liechtenstein und Island sowie Norwegen als EWR-Staaten bildet diese Zollunion eine weitere Freihandelszone, wobei für Liechtenstein Sonderregeln wegen dessen gleichzeitiger Zollunion mit der Schweiz bestehen. Diese Freihandelszone erfüllt auf Grund unterschiedlich hoher Außenzölle jedoch nicht alle Merkmale einer Zollunion. Seit Mitte 2010 bilden auch Russland, Weißrussland und Kasachstan eine Zollunion.