Zolltarifauskunft

Die Zolltarifauskunft ist eine verbindliche Entscheidung der Zollbehörde hinsichtlich der Einstufung einzelner Waren im Rahmen der Zollgesetzgebung. Die Beantragung einer tariflichen Zolltarifauskunft setzt eine tatsächliche Wareneinfuhr oder eine tatsächliche Warenausfuhr voraus. Die Bindungskraft einer verbindlichen Zolltarifauskunft beschränkt sich auf die Codenummer und bleibt für den Zeitraum von sechs Jahren nach ihrer Erteilung gültig; dieser verringert sich Mitte 2013 auf drei Jahre. Neben der verbindlichen Zolltarifauskunft existiert die unverbindliche Variante, für deren Erteilung keine konkrete Einfuhrmaßnahme erforderlich ist, so dass sie auch vorab zu kalkulatorischen Zwecken eingeholt werden kann. Die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft ist grundsätzlich gebührenfrei, lediglich tatsächlich entstandene Kosten können dem Antragsteller berechnet werden. Zuständig für die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft ist das Hauptzollamt in Hannover.

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