Zusatzeinkommen

Als Zusatzeinkommen wird ein Haushaltseinkommen bezeichnet, welches zusätzlich zu einem Haupteinkommen bezogen wird. Das Zusatzeinkommen kann sowohl aus einer geringfügigen Tätigkeit als auch aus Zinseinnahmen oder Einkünften weiterer Einkommensarten bestehen. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigen viele Banken ein Zusatzeinkommen nicht als vollwertiges Haushaltseinkommen, sondern beziehen sich in ihren Haushaltsrechnungen ausschließlich auf den Verdienst aus der Haupttätigkeit. Als Zusatzeinkommen gelten auch die Nebeneinkünfte von Schülern und Studenten durch entsprechende Nebenjobs. Das Zusatzeinkommen ist grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern nicht besondere Regeln wie bei Kapitaleinkünften mit der Abgeltungssteuer oder bei der Paushaltversteuerung von Minijobs anzuwenden sind. Zudem sind Zusatzeinkommen bis zu einer Höhe von 410 Euro im Jahr steuerfrei.

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