Der Zusatzbeitrag ist ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht für die Erfüllung der Aufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse ausreichen und zugleich keine ausreichenden Rücklagen bestehen, darf diese von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Sowohl die erstmalige Erhebung als auch die Erhöhung eines bestehenden Zusatzbeitrages berechtigt das versicherte Mitglied zur außerordentlichen Kündigung seines Krankenversicherungsvertrages, zu deren Wirksamkeit er einen neuen Vertrag bei einer anderen Krankenkasse abschließen muss. Auch Arbeitnehmer bezahlen den Zusatzbeitrag alleine, zudem erfolgt eine Abrechnung direkt mit ihrer Krankenkasse. Ein Grundgedanke bei der Einführung des Zusatzbeitrages war, dass gesetzliche Krankenkassen trotz einheitlicher Beitragssätze auch über die dem Versicherten entstehenden Kosten miteinander konkurrieren sollen.