Zusatzauftrag

Der Zusatzauftrag bezeichnet grundsätzlich jeden die bisherige Auftragsplanung erweiternden Auftrag. In der Praxis werden als Zusatzaufträge vorwiegend Aufträge von Bestandskunden verstanden, welche diese ergänzend zu den bereits vertraglich vereinbarten Geschäften erteilen. Ein Zusatzauftrag kann in der Erhöhung der Anzahl der zu liefernden Einheiten oder in einer erweiterten Spezifikation der vereinbarten Waren führen. Kraftfahrzeugwerkstätten und Fahrradreparatur-Werkstätten haben früher Zusatzaufträge häufig ohne Weisung des Kunden durchgeführt, wenn sie zusätzliche Mängel entdecken. Heute müssen sie die Erlaubnis für die von ihnen als erforderlich eingestuften Zusatzaufträge beim Auftraggeber einholen oder mit dem Kunden pauschal die Reparatur aller festgestellten Mängel vereinbaren.

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