Zusatzaktien

Zusatzaktien werden bei Kapitalerhöhungen an Altaktionäre ausgegeben, damit ihr tatsächlicher Anteil am Unternehmen unverändert bleibt. Zudem gleichen Zusatzaktien den als Folge des Aktiensplits eintretenden Kursverlust aus. Andere Begriffe für Zusatzaktien sind Stockdividende und Berichtigungsaktien. Die Ausgabe von Zusatzaktien muss seitens der Hauptversammlung beschlossen werden. Aktionäre können auf den Bezug der Berichtigungsaktien verzichten und ihr entsprechendes Bezugsrecht verkaufen. Der übliche Sprachgebrauch bezeichnet auch Bonusaktien als Zusatzaktien. Diese werden an Erwerber von Emissionen ausgegeben, welche ihre Aktien eine vereinbarte Mindestzeit gehalten haben. Diese Zusatzaktien werden auch als Treueaktien bezeichnet und erhöhen den prozentualen Besitzanteil ihrer Empfänger an der Aktiengesellschaft.

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