Die Zusammenveranlagung stellt die unter Eheleuten zumeist praktizierte Form der Steuerberechnung dar, die auch zur Anwendung kommt, wenn dem Finanzamt gegenüber keine Angabe zur gewünschten Form der Veranlagung gemacht wird. Die Zusammenveranlagung wirkt sich bei einem unterschiedlich hohen Einkommen und verstärkt bei einer Einverdienerehe positiv auf die Höhe der Steuerschuld aus. Formal werden die Einkünfte beider Ehegatten zunächst getrennt ermittelt und anschließend zusammengefasst, wobei sie rechtlich wie ein einziger Steuerzahler behandelt werden, dem jedoch der doppelte Grundfreibetrag zusteht. Auch weitere Freibeträge wie der Sparerfreibetrag verdoppeln sich zumeist bei der Zusammenveranlagung. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts steht die Zusammenveranlagung auch gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften offen.