Zusatzpflegeversicherung

Die Zusatzpflegeversicherung erweitert die Ansprüche im Pflegefall über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus. Zusatzpflegeversicherungen lassen sich grundsätzlich als Kostenversicherungen oder als Versicherungen über ein Pflegetagegeld abschließen. Bei einer Vereinbarung von Pflegetagegeldern ist eine Differenzierung des Geldes nach der Pflegestufe möglich, je nach Vertragsgestaltung beginnt die Leistungspflicht des Versicherers bereits mit der Pflegestufe 0. Verträge über eine Zusatzpflegeversicherung können erhöhte Zahlungen bei einer erforderlichen Heimunterbringung vorsehen. Eine geförderte Form der Zusatzpflegeversicherung setzt den Abschluss eines Versicherungsvertrages über das Pflegetagegeld voraus, zugleich erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Diese Form der Zusatzpflegeversicherung wird auch als Pflege-Bahr oder Pflege-Riester bezeichnet.

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