Zusatzrente

Der Begriff der Zusatzrente kann sich sowohl auf die zusätzliche Leistung eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers aus sachlichen oder persönlichen Gründen als auch auf eine ergänzende private Versicherung beziehen. Des Weiteren erhalten immer mehr Rentner eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersvorsorge. Der Abschluss eines Vertrages zur Zusatzrente ist dringend anzuraten, da die Leistungen der gesetzlichen Altersrente den Lebensstandard im Alter nicht mehr sicher gewährleisten. Der Staat fördert den Abschluss von Verträgen über eine Zusatzrente über die Riester-Rente beziehungsweise mittels der Riester-Rente. Unabhängig von staatlich geförderten Rentenerweiterungen bieten Versicherer Zusatzrenten als Privatrenten an, die entsprechenden Verträge gelten rechtlich als Sonderform der Lebensversicherung.

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