Zusatzrentenversicherung

Eine Zusatzrentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag über eine ergänzende Rentenzahlung zur staatlichen Altersrente. Die Auszahlung der Zusatzrentenversicherung erfolgt üblicherweise mit dem Eintritt des regulären Rentenalters, für den Fall eines vorzeitigen Rentenbezuges richtet sich die Handlungsweise nach den konkreten Vertragsbestimmungen. Ältere private Zusatzrentenversicherungsverträge sehen weiterhin den Rentenbeginn mit 65 statt mit 67 vor. Der Abschluss einer Zusatzrentenversicherung ist nahezu unabdingbar, da die staatliche Altersrente in keinem Fall den gewohnten und außer bei Gutverdienern auch nicht den notwendigen Lebensstandard gewährleistet. Der Staat fördert bestimmte Formen der Zusatzrentenversicherung wie die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

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