Zusatzsicherheiten

Zusatzsicherheiten werden von Kreditgebern verlangt, wenn die Bonität des Kreditnehmers oder auch die Höhe des Darlehensbetrages eine über das Normalmaß hinausgehende Kreditabsicherung verlangt. Zu den möglichen Zusatzsicherheiten gehört das Stellen eines Bürgen ebenso wie die Hinterlegung von Wertpapieren. Bei Autokrediten und bei der Immobilienfinanzierung wirkt die Abtretung der finanzierten Sache als Zusatzsicherheit. Auch Kreditausfallversicherungen können als Zusatzsicherheiten angesehen werden, da sie das Ausfallrisiko beim Ableben oder bei einer längeren Erkrankung beziehungsweise Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers verringern. Das freiwillige Stellen von Zusatzsicherheiten ist sinnvoll, wenn der Kreditgeber bonitätsabhängige Sollzinsen berechnet.

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