Zuzahlungsdauer

Die Zuzahlungsdauer ist in erster Linie ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung und bezeichnet eine Beschränkung der Zuzahlung nach der Anzahl der Behandlungstage. Eine Begrenzung der Zuzahlungsdauer gilt in Deutschland für den Krankenhausaufenthalt, wobei jeder Versicherte pro Kalenderjahr für maximal vierzehn Tage die Zuzahlung für die Krankenhausbehandlung leisten muss. Sobald die Zuzahlungsdauer innerhalb eines Jahres erreicht wurde, entfällt die Zuzahlung zu den Krankenhauskosten für alle weiteren Behandlungen innerhalb des Kalenderjahres. Für Kuren gilt die Beschränkung der Zuzahlungsdauer nicht, bei der Rehabilitation kommt es darauf an, ob diese als Anschlussheilbehandlung oder als eigenständige Behandlung einzustufen ist.

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