Eine vollständige Zuzahlungsbefreiung besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr, da jeder Leistungsempfänger einen vom Einkommen abhängigen Teil der Gesundheitskosten durch Zuzahlungen leisten muss. Der Höchstbetrag der zu leistenden Zuzahlungen beläuft sich auf zwei Prozent des anrechenbaren Jahreseinkommens, er verringert sich bei chronischer Erkrankung auf ein Prozent. Bei vorhersehbarem Jahresverdienst besteht die Möglichkeit, den Gesamtbetrag der zu erwartenden Zuzahlungen direkt an die Krankenkasse zu zahlen und somit eine Bescheinigung über die Zuzahlungsfreiheit für den Rest des Jahres zu erhalten. Des Weiteren stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung über die Freistellung von weiteren Zuzahlungen aus, wenn der Eigenanteil des Versicherten erreicht wurde.