Im weiteren Sinn meint die Zuzahlung jeden Eigenanteil eines Versicherungsnehmers. Die meisten Versicherer bezeichnen sie jedoch als Eigenanteil oder Selbstbeteiligung, so dass die Zuzahlung im tatsächlichen Sprachgebrauch überwiegend die von gesetzlich krankenversicherten Patienten zu leistenden Zahlungen verstanden werden. Hierbei ist die Höhe der jährlichen Zuzahlungen auf üblicherweise zwei und bei chronischen Erkrankungen auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Mit der Praxisgebühr wurde 2013 erstmals eine Zuzahlung abgeschafft. Die zu leistenden Zuzahlungen dienen nicht nur der Verringerung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen, sondern sollen als Steuerungsmaßnahme auch unnötige Behandlungen verhindern. Kritisch betrachtet wird jedoch, dass Zuzahlungen auch von erforderlichen Behandlungen abhalten und somit die Krankheitskosten infolge der Verschlimmerung der Erkrankung erhöhen.