Eine Zuzahlungserstattung erfolgt, wenn Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Zuzahlungen als rechtlich festgelegt bezahlt haben. Zuständig für die Zuzahlungserstattung ist die Krankenkasse. Eine Zuzahlungserstattung erfolgt häufig zum Ende eines Kalenderjahres, wenn der Versicherte die Auflistung der Zuzahlungen für Medikamente aus der Apotheke vorlegt. Anstelle der Zuzahlungserstattung kann das Mitglied sich die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Kalenderjahres von der Krankenkasse begleichen lassen, sobald er die maximale Höhe der Zuzahlungen des Jahres geleistet oder den entsprechenden Betrag bei der Krankenkasse eingezahlt hat. Wenn der Patient bereits für vierzehn Tage die Zuzahlungen für den Krankenhaus bezahlt hat und bei einer weiteren Behandlung in einem anderen Hospital die Quittung nicht vorlegen kann, nimmt die Krankenkasse die ihm zustehende Zuzahlungserstattung vor.