Zuzahlungsgrenzen geben an, bis zu welcher Höchstgrenze Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten müssen. Die grundsätzliche Zuzahlungsgrenze beläuft sich auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens und verringert sich auf ein Prozent, wenn das Mitglied wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig behandelt werden muss. Für einige Tatbestände bestehen besondere Zuzahlungsgrenzen, so müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung maximal für vierzehn Tage im Jahr die Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt bezahlen. Bei Arzneimittel beläuft sich die Zuzahlungsgrenze auf zehn Euro pro verordnetem Medikament. Die Zuzahlungsgrenzen schützen das Mitglied vor einer finanziellen Überforderung. Zugleich dient die Zuzahlung innerhalb der festgelegten Grenzen neben der Kosteneinsparung der Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten.