Die Zuzahlungshöhe richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Medikamenten nach dem Verkaufspreis, wobei der Mindestbetrag der Zuzahlung fünf und ihr Höchstwert je Medikament zehn Euro beträgt. Abweichungen von der rechnerisch zu ermittelnde Zuzahlungshöhe bestehen bei günstigen Arzneimitteln und Medikamenten, welche je nach Rabattvertrag oftmals ohne Zuzahlung abgegeben werden. Im Krankenhaus ist die Zuzahlungshöhe mit zehn Euro je Tag fest, aber auf vierzehn Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Eine weitere Einschränkung der Zuzahlungshöhe bildet die Begrenzung der Gesamtzuzahlung auf zwei Prozent des maßgeblichen Bruttojahreseinkommens beziehungsweise auf ein Prozent dieses Betrages bei chronisch kranken Patienten.