Zuzahlungslisten

Zuzahlungslisten im engeren Sinn sind Auflistungen der von der Pflicht zur Zuzahlung durch den Patienten befreiten Medikamente. Die Zuzahlungslisten der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich voneinander und richten sich überwiegend nach den jeweils abgeschlossenen Rabattverträgen. In den meisten Fällen geben die Zuzahlungslisten bei einem Wirkstoff einen oder wenige Hersteller an, während die entsprechenden Medikamente anderer Marken mit der üblichen Zuzahlung belastet werden. Die Verwendung von Arzneimitteln aus der Zuzahlungsliste spart nicht nur dem Patienten, sondern zugleich seiner Krankenkasse einen Teil der Aufwendungen für die Behandlung einer Erkrankung durch Medikamente. Im weiteren Sinn stellt die Auflistung der in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlenden Zuzahlungen eine Zuzahlungsliste dar.

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