Zwangsgeld

Ein Zwangsgeld wird fällig, wenn unvertretbare Handlungen, die also von keiner anderen Person als dem Schuldner durchgeführt werden können, erreicht werden sollen. Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel explizit das persönliche Erscheinen notwendig ist oder eine spezielle Auskunft erteilt werden muss. Mit einem Zwangsgeld kann eine bestimmte Handlung erzwungen werden. Zunächst erfolgt eine schriftliche Androhung und es wird eine bestimmte Frist genannt. Wurde die Handlung dann immer noch nicht vorgenommen, kann die Summe eingefordert werden. Hierbei gibt es Höchstgrenzen. So liegt die maximale Höhe des Zwangsgeldes beim Zwangsvollstreckungsverfahren bei € 25.000,00. Beim Verwaltungszwangsverfahren kann das Zwangsgeld bis zu € 1.000,00 betragen.

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