Zwangsausgleich

Ein Schuldner hat die Möglichkeit, einen Zwangsausgleich zu erreichen. Dies ist dann der Fall, wenn ein außergerichtlicher Ausgleich nicht erfolgreich verlaufen ist. Für einen Zwangsausgleich ist ein Konkursantrag erforderlich. Dieser ist beim jeweils zuständigen Bezirksgericht einzureichen. Wird ein Zwangsausgleich vereinbart, kann ein Schuldner auf diese Weise sein Vermögen behalten. Die Begleichung der Summe des Zwangsausgleichs kann in unterschiedlicher Form erfolgen. So kann die Zahlung einmalig vorgenommen werden. Eine Zahlung in Raten ist ebenfalls möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners im Laufe der folgenden Monate oder Jahre negativ verändern kann und die Raten eventuell nicht mehr beglichen werden können.

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