Zwangsumtausch

Der Begriff Zwangsumtausch bezieht sich zumeist auf die Verpflichtung, bei der Einreise in die DDR oder in einen anderen osteuropäischen Staat eine bestimmte Geldsumme pro Aufenthaltstag zu einem vom Einreiseland festgelegten Kurs einzuwechseln. Neben osteuropäischen Staaten verlangten auch einige Länder in Lateinamerika und in Asien einen Zwangsumtausch. Die offizielle Bezeichnung des Zwangsumtausches in den diesen verlangenden Ländern lautete Mindestumtausch. Er diente im Sprachgebrauch der osteuropäischen Staaten der Valuta- und Devisenbeschaffung, da eine begriffliche Trennung von Devisen und Sorten dort unüblich war. Die DDR hatte den Zwangsumtausch 1964 eingeführt und die Bestimmungen bis zu dessen Abschaffung Ende 1989 mehrmals verändert. Eine weitere Bedeutung für Zwangsumtausch bezieht sich auf den verpflichtenden Erwerb von Staatspapieren durch die Bevölkerung.

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