Bei einer Zwangsversteigerung werden Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude wegen der Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers versteigert. Eine Zwangsversteigerung kann auch weitere Eigentumsrechte wie eine Eigentumswohnung betreffen. Der Ertrag einer Zwangsversteigerung bewirkt oftmals keine vollständige Befriedigung der Forderungen der Gläubiger. Die Abwehr einer Zwangsversteigerung ist möglich, wenn der Schuldner glaubhaft macht, das für die Schuldentilgung benötigte Geld innerhalb eines halben Jahres besorgen zu können. Des Weiteren wird eine Zwangsversteigerung bei einer ärztlich bestätigten schweren Erkrankung des Schuldners ausgesetzt. In der Schweiz ist der Begriff der Zwangsversteigerung auch für andere Vermögenswerte als Grundstücke oder Eigentumswohnungen üblich. Rechtlich kann die Zwangsversteigerung auch in Deutschland weitere Objekte wie Fahrzeuge betreffen. Der Fachbegriff für die Zwangsversteigerung lautet Subhastation.