Zwangsverwalter

Ein Zwangsverwalter wird bei Zwangsvollstreckungen und insolventen Immobilien eingesetzt. Er ist dafür zuständig, das Verfahren zu steuern. Die Bestellung eines Zwangsverwalters erfolgt vom Gericht. Dabei gibt es freie Zwangsverwalter oder es ist ebenfalls möglich, dass es sich um einen Institutszwangsverwalter handelt. Im Fall von landwirtschaftlichen Grundstücken gilt der Schuldner als Zwangsverwalter. Mit welchen Aufgaben, Rechten und Pflichten die Ausübung der Tätigkeit verbunden ist, das ist unter anderem in der Zwangsverwalterverordnung aufgeführt. Darin wird auch die Höhe der Vergütung definiert. Diese umfasst unter anderem den Aufwand für Tätigkeiten wie die Erstellung von Abrechnungen und die Vornahme von Buchungen. Bei einer Zwangsverwaltung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

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