Eine Zwangsverwaltung wird bei insolventen Immobilien und im Rahmen einer Zwangsvollstreckung vorgenommen. Zuständig können hier freie Zwangsverwalter oder Institutszwangsverwalter sein. Die Rechte und Pflichten, die für Zwangsverwalter gelten, sind in der Zwangsverwalterverordnung näher definiert. Bei der Zwangsverwaltung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Weitere Möglichkeiten dazu sind die Zwangsversteigerung oder das Eintragen einer Sicherungshypothek in das Grundbuch. Durch die Zwangsverwaltung soll ein Gläubiger aus den Erträgen der Immobilie befriedigt werden. Während der Zwangsverwalter die Immobilie statt des Schuldners verwaltet und dieser ein Grundstück nicht mehr nutzen darf, gilt der Schuldner jedoch weiter als Eigentümer. Die Bestellung eines Zwangsverwalters erfolgt vom Gericht.