Für eine Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Vollstreckungsbescheide gelten als Vollstreckungstitel sowie Kostenfestsetzungsbeschlüsse oder notariell beglaubigte Urkunden. In den meisten Fällen muss ein Titel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein, die eine Zwangsvollstreckung ermöglicht. Der Schuldner erhält den Titel vor der Zwangsvollstreckung. Wie die Vollstreckung abzulaufen hat, dazu gibt es keine konkreten Vorgaben. Der Gläubiger kann sich unter anderem Informationen bezüglich des Vermögens des Schuldners beschaffen oder direkt eine Vollstreckung in das Vermögen veranlassen. Bei der Vermutung, dass der Schuldner über Gegenstände verfügt, die pfändbar sind, kann ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden, der die Wohnung des Schuldners zum Zweck einer Pfändung aufsucht.