Zwangsvollstreckungsklausel

Eine Zwangsvollstreckungsklausel wird bei dem Erwerb einer Immobilie oder beim Hausbau verwendet. Diese gilt zum Beispiel bei Finanzinstituten als Sicherheit bei vorliegen einer Grundschuld. In den meisten Fällen müssen Kreditnehmer Kredite über einen längeren Zeitraum zurückzahlen und auf diese Weise sichern sich Banken oder Bausparkassen gegen Zahlungsausfälle ab. Die Vereinbarung einer Zwangsvollstreckungsklausel erfolgt im Kaufvertrag. Tritt ein Verzug ein, kommt es sofort zu einer Zwangsvollstreckung. Bei notariellen Kaufverträgen ist es generell üblich, dass diese eine Zwangsvollstreckungsklausel beinhalten. Die Gebühren für den Notar, bei denen die Haftung bei beiden Parteien liegt, werden vom Notar bei der Klausel berücksichtigt. Auch für Provisionen, die Makler erhalten, kann die Vereinbarung einer Zwangsvollstreckungsklausel erfolgen.

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