Zweckaufwendung

Generell versteht man unter Aufwendungen die Menge an Sachmitteln, die ein Finanzinstitut in einem zurückliegenden Geschäftsjahr verbraucht hat. Auch der Aufwand an Personal zählt dazu. Aufwendungen können weiter eingeteilt werden in Zweckaufwendungen und neutrale Aufwendungen. Zur Sparte der neutralen Aufwendungen gehören die Aufwendungen, die für den Betriebsablauf nicht typisch sind. In der Kosten- und Erlösrechnung werden diese nicht aufgeführt, da es sich lediglich um Aufwendungen handelt. Unter anderem zählen Spenden zu den neutralen Aufwendungen oder auch solche Aufwendungen, die bei einem Schadensfall erforderlich sind. Im Gegensatz dazu gelten Zweckaufwendungen als Kosten. Im Rahmen der Kosten- und Erlösrechnung wird eine Einstufung als Grundkosten vorgenommen.

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