Zweckbindung

Bei einer Zweckbindung soll Geld für eine ganz bestimmte Sache verwendet werden und ist dementsprechend nicht frei verfügbar. Häufig wird dieser Begriff unter anderem im Zusammenhang mit Spenden verwendet. Eine gespendete Summe soll für ein ganz bestimmtes Projekt verwendet werden, dieses kann entweder vom Spender selbst individuell festgelegt werden oder wenn zum Spenden aufgerufen wird steht häufig der Zweck auch bereits fest. Bei zweckgebundenen Spenden ist es nicht erforderlich, dass dabei in der Buchhaltung eine gesonderte Ausweisung erfolgt. Auch bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird von einer Zweckbindung gesprochen. Nach dem Landesdatenschutzgesetz darf eine Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen Daten von der speichernden Stelle nur für den jeweiligen Zweck erfolgen, für den sie gedacht sind.

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