Zwangssparen

Das Zwangssparen bezeichnet die Verpflichtung, einen Teil des Einkommens zurückzulegen. Das Zwangssparen stellt rechtlich keine Enteignung dar, da der Sparer das Eigentum an seinen zwangsweise abgeführten Abgaben behält. Zwangssparer empfinden entsprechende Anordnungen dennoch als vorübergehende Enteignung, zumal die Rückzahlung der zwangsweise geleisteten Sparbeträge oftmals erst in ferner Zukunft liegt. Eine besondere Form des Zwangssparens stellt das Arbeitnehmerkonto als Alternative zur üblichen Arbeitslosenversicherung dar. Bei diesem Verfahren zahlen Arbeitnehmer auf ein Sperrkonto Teile ihres Lohnes ein und können darauf eingeschränkt während der Arbeitslosigkeit und unbegrenzt nach ihrer Verrentung zugreifen. Als Zwangssparen bezeichnet wurde auch die in sozialistischen Staaten teilweise bestehende Unmöglichkeit der Geldausgabe wegen eines zu geringen Warenangebotes.

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