Bei einer Zwangsschließung handelt es sich um eine amtlich angeordnete Schließung eines Unternehmens. Hierzu ist ein Gerichtsbeschluss notwendig. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens kann es zu einer Zwangsschließung kommen. Alternativ wird eine Zwangsschließung oft auch als Unternehmensschließung bezeichnet. Grundsätzlich kann eine Unternehmensschließung auch auf freiwilliger Basis erfolgen. Dies ist der Fall, wenn sich ein Unternehmer zum Beispiel beruflich verändern oder eine andere Art der Beschäftigung aufnehmen möchte. Statt der Selbstständigkeit kann ein Angestelltenstatus bevorzugt werden oder es wurde das Rentenalter erreicht. Besonders viele relativ neu gegründete Unternehmen schließen oft schon nach relativ kurzer Zeit wieder, da sich das Geschäftskonzept zum Beispiel als doch nicht so erfolgreich erweist wie angenommen.