Zwangsräumung

Für eine Zwangsräumung und deren Ablauf ist ein Gerichtsvollzieher zuständig. In diesem Fall dürfen auch die Schlösser einer Wohnung aufgebrochen und diese ausgetauscht werden falls der Mieter nicht da ist oder die Tür nicht öffnet. Dies ist dem Vermieter vorher selbst bei ausbleibenden Zahlungen der Miete oder dem Ablauf eines Mietvertrags untersagt. Durch eine Zwangsräumung können hohe Kosten anfallen. So sind unter anderem Gebühren für den Gerichtsvollzieher zu begleichen oder es muss auch ein Schlüsseldienst bezahlt werden. Für diese Kosten muss zunächst der Gläubiger aufkommen. Anschließend kann das Geld dann vom Schuldner zurückgefordert werden. In vielen Fällen kommt dieser jedoch aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Aufforderung zur Begleichung nicht nach.

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