Eine Abbuchungserlaubnis ist die Genehmigung an die Bank, einem Dritten angeforderte Beträge gutzuschreiben. Im Gegensatz zu einer Lastschrift kann der Kontoinhaber einer getätigten Abbuchung nicht gegenüber der Bank widersprechen. Das Instrument der Abbuchungserlaubnis nutzten früher vor allem Kreditkartengesellschaften, wenn der Einzug der monatlichen Abrechnung vereinbart war. Der Unterschied zwischen der Lastschrifterlaubnis und dem Abbuchungserlaubnis ist heute im Euroraum nicht mehr relevant, da beide bisherigen Verfahren durch die SEPA-Lastschrift mit Widerspruchsrecht abgelöst wurden. Sowohl bei beiden bisherigen Formen als auch bei der neuen Lastschriftform sind Zahlungsversäumnisse nur noch durch ein ungedecktes Konto möglich, da die Pflicht zur rechtzeitigen Einleitung der Zahlung auf den Gläubiger übergeht.