Abbuchungsermächtigung

Bei einer Abbuchungsermächtigung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank die Erlaubnis, die von einem konkreten Zahlungsempfänger eingehenden Zahlungsaufforderungen einzulösen. Im Gegensatz zu einer Einzugsermächtigung, bei welcher diese Erlaubnis an den Zahlungsempfänger gerichtet wird, kann einer Abbuchungsermächtigung nicht gegenüber der Bank widersprochen werden. Abbuchungsermächtigungen wurden vor der Einführung der SEPA-Lastschrift vorwiegend von Firmen erteilt, im Privatkundengeschäft waren sie weitgehend der Abbuchung der Kreditkartenabrechnung bei Sofortzahlung vorbehalten. Der Unterschied zwischen einer Lastschrift und der Abbuchungsermächtigung ist nicht mehr relevant, da der einheitliche Zahlungsraum nur die SEPA-Lastschrift kennt. Diese ähnelt hinsichtlich ihrer Widerspruchsfrist der alten Lastschrift, erfordert im Gegensatz zu dieser jedoch grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung.

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