Abfallbilanz

In Deutschland sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Abfallbilanz anzufertigen. Dies bestimmt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Davon sind jedoch nur die Unternehmen betroffen, die pro Jahr mehr als eine vorgeschriebene Menge an überwachungsbedürftigen Abfällen produzieren. Die Abfallbilanz muss Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle innerhalb eines Unternehmens, einer Behörde oder einer anderen Organisation enthalten. So ist unter anderem eben auch vorgeschrieben, dass Angaben über den Verbleib der Abfälle gemacht werden müssen. Bei einem Transport von Abfällen ausserhalb Deutschlands sind die Unternehmen dazu verpflichtet, hierüber gesondert Informationen zu erteilen. Behörden können jederzeit die Vorlage der Abfallbilanz verlangen. Auf ihrer Grundlage kann ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden.

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