Abgeld

Wenn ein Wertpapier mit Abgeld verkauft wird, ist der tatsächlich zu zahlende Verkaufspreis geringer als der Nominalwert des entsprechenden Papieres. Das Abgeld ist bei abgezinsten Papieren üblich, es kann aber auch bei Wertpapieren mit jährlicher Zinszahlung vereinbart werden, wodurch der tatsächliche Zinsertrag höher als der nominelle Zins ausfällt. Bei der Ausgabe abgezinster Wertpapiere bezahlt der Käufer den um die während der gesamten Laufzeit anfallenden Zinsen verminderten Kaufpreis und erhält am Ende der Laufzeit den Nennwert ausbezahlt. Alternative Bezeichnungen für das Abgeld als Abschlag beim Wertpapierkauf sind Disagio und Damnum. Bei der Ausgabe von Aktien ist das Abgeld rechtlich nicht zulässig.

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