Abgeltungssteuer

Unter der Abgeltungssteuer ist eine versteckte Form der Einkommenssteuer zu verstehen, bei der praktisch bereits versteuertes Geld noch einmal versteuert wird, sofern es gespart wird oder wurde. Gleichzeitig ist die Abgeltungssteuer somit eine Quellensteuer, da sie direkt an der Quelle - also an der Geldanlage - erhoben und unmittelbar vom Kreditinstitut an die zuständige Finanzbehörde abgeführt wird. Die Abführung erfolgt in anonymer Form, so dass der betreffende Kontoinhaber nicht namentlich benannt wird. Somit erfolgt aber auch die Berechnung der jeweiligen Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz, der nicht an den Steuersatz des betreffenden Kontoinhaber und Steuerschuldner gekoppelt ist und diesem auch nicht entsprechen muss. Durch Abführung der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld auf die betreffende Kapitalanlage abgegolten, was den Unterschied zu einer personenbezogenen Kapitalertragssteuer darstellt.

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