Abgrenzungssatz

Der Begriff Abgrenzungssatz hat unterschiedliche Bedeutungen. Im Baurecht bezeichnet er die durch eine Gemeinde getroffene Abgrenzung zwischen zwei Baugebieten. Diese kann für einen Betrieb von großer Bedeutung sein, wenn der Bebauungsplan eines Baugebietes wesentlich größere Einschränkungen als der des benachbarten vorsieht. In der betrieblichen Buchführung bezieht sich der Begriff des Abgrenzungssatzes sowohl auf die Höhe einer zu tätigenden Abgrenzung, wenn diese prozentual auf Grund von Schätzungen ermittelt wird, als auch zur Bezeichnung jeder einzelnen buchhalterisch vorgenommenen Abgrenzung. Eher selten wird im Vertragsrecht eine Klausel als Abgrenzungssatz verstanden, welche den Umfang einer vereinbarten Leistung beschränkt.

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