Abgrenzungsvertrag

In einem Abgrenzungsvertrag regeln Unternehmen den Zugang zu einem Markt, zumeist erfolgt die Abgrenzung auf geografischer Basis. Abgrenzungsverträge sind als Gebietskartelle verboten, sofern der Gesetzgeber sie nicht im Einzelfall explizit erlaubt hat. Typische Abgrenzungsverträge befassen sich mit der Energie- und Wasserversorgung, wobei sie seit der Liberalisierung der Märkte bei Strom und Gas nur noch auf den Netzbetreiber und nicht mehr auf den Versorger bezogen sind. Des Weiteren sind Abgrenzungsverträge im öffentlichen Personennahverkehr üblich, da die Konzession für eine Strecke grundsätzlich nur an ein Unternehmen vergeben wird. In diesem Bereich regeln Abgrenzungsverträge auch eine eventuelle gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen im Überlappungsgebiet, sofern diese nicht durch einen Verkehrsverbund ohnehin besteht.

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