Das Ablassgeld ist ursprünglich ein Begriff aus der Theologie und meinte die zusätzliche finanzielle Leistung, welche ein reuiger Sünder an die Kirche bezahlen musste. Ursprünglich handelte es sich um eine Zahlung an das Opfer der Straftat. Ein Missbrauch des Ablassgeldes als vermeintlicher Ersatz für Reue förderte im Mittelalter die Reformation. Im Heutigen Strafrecht bezeichnet das Ablassgeld die zusätzlich zu einer Strafe zu bezahlende geldartige Wiedergutmachung an den Geschädigten oder auch eine Geldauflage, welche an eine gemeinnütziger Organisation zu zahlen. Ist. Mit der Zahlung des Ablassgeldes an den Geschädigten entspricht die Einrichtung heute der ursprünglichen Intention im Mittelalter.