Das Abladegeschäft wird bei Handelsgeschäften zwischen Importeuren und Lieferfirmen aus dem Ausland genutzt. So wird festgelegt, dass der Exporteur seine Ware unter der Berücksichtigung eines festgelegten Zeitraums im Zielhafen abzuladen hat. Der Erwerber dieser Ware wiederum ist dazu verpflichtet, ein Konnossement anzunehmen, bevor die Ware angekommen ist. Zusätzlich ist eine Zahlung in Form von Kasse gegen Dokumente oder auch Dokumente gegen Akzept zu begleichen. Bei einer Verletzung der Abladeklausel ist der Käufer befugt, vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten. Ein Abladegeschäft im Außenhandel mit Industrieerzeugnissen ist nicht üblich. Grundsätzlich wird beim Abladegeschäft eine Ware auf dem Seeweg verfrachtet, nicht auf dem Landweg.