Abhängigkeitsbericht

Der Abhängigkeitsbericht stellt den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen dar. Dieser ist in den ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres unter Berücksichtigung verschiedener formaler Aspekte zu erstellen. So müssen vom Vorstand einer abhängigen Gesellschaft unter anderem sämtliche Rechtsgeschäfte genannt werden, die durchgeführt wurden. Nach Erstellung des Abhängigkeitsberichts muss dieser von einem Abschlussprüfer auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden. Danach wird der Bericht mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Zusätzlich wird ein Abhängigkeitsbericht auch dem Aufsichtsrat vorgelegt und von diesem geprüft. Dieser wiederum gibt das Ergebnis an die Hauptversammlung weiter. Die gesetzliche Grundlage bildet das Aktiengesetz, kurz AktG, aus dem Jahr 1965.

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