Abmahnvereine

Bei einem Abmahnverein handelt es sich um einen Verein, dessen Zweck die Erteilung einer Abmahnung bei wettbewerbswidrigen Tätigkeiten ist. Häufig stellt ein Abmahnverein eine Interessenvertretung einer bestimmten Berufsgruppe oder einer bestimmten Branche dar. So werden gezielt Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Normen gesucht. In vielen Fällen werden die Vereine auch von anderen Dritten darauf hingewiesen. Hierzu unterhält die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. eine Internetseite. Zunächst erfolgen eine Abmahnung bezüglich des Wettbewerbverstoßes und eine Aufforderung zum Ausstellen einer Unterlassungserklärung. Dies wird anschließend auch in Rechnung gestellt. Dabei dürfen Abmahnvereine jedoch nicht mehr in Rechnung stellen, als an den im Durchschnitt erfolgten Ausgaben-Kosten vorgelegt werden kann.

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