Abnehmerbindung

Die Bezeichnung Abnehmerbindung wird bei unterschiedlichen Verträgen beim Absatz von Waren wie beispielsweise beim Großhandel verwendet. Unter anderen dient sie dazu, einen Kunden langfristig an sich zu binden. Dies kann zum Beispiel durch eine vertraglich festgelegte Mindestnutzungsdauer erreicht werden. Außerdem versteht man unter Abnehmerbindungen verschiedene verbindliche Vereinbarungen zwischen Hersteller und Handelsbetrieb wie etwa bezüglich der Vertriebspolitik. Daneben gibt es auch die Absatzbindung. Bei den horizontalen Absatzbindungen erfolgen Absprachen zwischen Händlern und Herstellern bezüglich der Einschränkung der jeweiligen Handlungsfreiheit. Bei der vertikalen Absatzbindung kann der Hersteller oder Produzent dem Händler Beschränkungen nennen. Zudem können die Händler sich zu einer ausschließlichen Belieferung mit einer Verpflichtung zur Einhaltung festgelegter Auflagen entscheiden.

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