Abruffrist

Die Abruffrist bezeichnet den Termin, bis zu welchem ein zugesagter Kredit tatsächlich angefordert werden muss. Sie ist vor allem bei Baufinanzierungen und anderen Krediten maßgeblich, deren Auszahlung nicht sofort nach der Genehmigung des Kreditantrages erfolgt. Wenn der Kreditnehmer die Abruffrist verstreichen lässt, berechnet die Bank Bereitstellungszinsen. Fast immer können Kreditnehmer eine Abruffrist jedoch durch einen formlosen Antrag bei ihrer Bank kostenlos verlängern lassen. Je nach Vertragsgestaltung besteht die Möglichkeit, dass nach einer mehrmaligen Verlängerung der Abruffrist die Kreditzusage nicht mehr gilt. Die KfW wendet das Verfahren einer automatischen und kostenfreien der Abruffrist um maximal zwei Jahre an, anschließend hebt sie die jeweilige Kreditzusage auf.

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