Abrufkredit

Bei einem Abrufkredit stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen Kreditbetrag zur Verfügung, welchen der Kunde erst bei Bedarf in Anspruch nimmt. Die bankübliche Bezeichnung für den Abrufkredit lautet Kredit auf Abruf oder auch Zweitdispo. Die Abwicklung eines zu privaten Zwecken eingeräumten Abrufdarlehens erfolgt oft über eine Kundenkarte, mit welcher der Kreditnehmer Bargeld am Geldautomaten beziehen kann. Für die Rückzahlung eines Abrufkredits vereinbaren die meisten Geldinstitute flexible Rückzahlungen mit einem Mindestbetrag. Kreditzinsen fallen bei einem Abrufkredit nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Kredithöhe an. Für den nicht in Anspruch genommenen Teilbetrag eines Abrufkredits kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen, auf diese wird bei privaten Abrufkrediten jedoch üblicherweise verzichtet.

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