Abrufvertrag

Der Begriff des Abrufvertrages ist teilweise umgangssprachlich gefärbt, denn hier liegt an sich ein sogenannter befristeter Vertrag zu Grunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden kann oder eben nicht. Seinen Ursprung hat dieser Vertrags bzw. diese Vertragsart im Bankenrecht, wobei die Bank ihrem Kunden oder ihrer Kundin - meist aus dem gewerblichen Bereich - einen bestimmten Kredit oder Kreditrahmen zur Verfügung stellt, der innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann. Verstreicht diese Frist, so ist auch der Vertragsgegenstand - hier die Gewährung eines Kredites - hinfällig und müsste neu verhandelt werden. Dabei besteht aber natürlich die Möglichkeit, vor Fristende auf telefonischem, elektronischem, persönlichem oder postalischem Wege eine Verlängerung der Frist bei der betreffenden Bank zu beantragen. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben.

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