Der Begriff Abrechnungsgesetz meint einerseits eine Regelung aus der Immobilienbewertung und andererseits das Zahlungsverfahren in den Ländern der EU-Währungsgemeinschaft, in welchen die Preise auf fünf Cent gerundet werden, da die Münzen zu einem oder zwei Cent dort nur für Sammler geprägt werden. Allerdings besteht in den entsprechenden Ländern wie den Niederlanden ungeachtet der Rundung des Zahlungsbetrages eine Pflicht zur Annahme der kleinen Euro-Münzen. Mit Bezug auf die Immobilienbewertung verlangt das Abrundungsgesetz die Abrundung der verbuchten Immobilienwerte. Hinsichtlich der Rundung an der Kasse kann die im Abrundungsgesetz geforderte Rundung auch eine Aufrundung sein.